mit dem Geisaer Amt, Dermbach, Hammelburg und Hünfelder Land
Autorenteam:
Michael Imhof, Burghard Preusler, Gregor Stasch
mit einem Beitrag von Gerd Weiß
Hier finden Sie Lesungen für die Zeit in der Corona-Krise zum Downloaden
Strategische Ziele zur Ausrichtung der Pastoral im Bistum Fulda
Lesen Sie die aktuellen liturgischen Texte und Tagesimpulse.
Pfarreientwicklung - Informationen und Überlegungen zum gemeinsamen Weg in die Zukunft
Informations- und Gesprächsnach-mittag: Generalvikar Christof Steinert, Gabriele Beck (Leiterin der Stabsabteilung "Strategie Bistums-entwicklung" ), Dr. Andreas Ruffing (Leiter der Fachruppe 4: Pfarreienlandkarte, Geographische Neuumschreibung der Pfarreien) informierten Vertreter*innen der kirchlichen Gremien, Verbände und Einrichtungen und stellten sich deren Fragen.
Zum 01. Advent (28.11.2021) wird der Gestellungsvertrag zwischen der Ordensprovinz der Franziskaner in Mostar und dem Bistum Fulda im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
Die Verabschiedung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Generalvikar Steinert hat dem Provinzial der Franziskaner den Zeitraum Frühjahr/Frühsommer 2022 vorgeschlagen, eine Antwort des Provinzials steht noch aus.
Ab dem 1. Januar 2022 wird Pfarrer Sebastian Latsch die Administration der Pfarreien Blankenau, Hainzell und Hosenfeld übernehmen. Damit verbunden ist eine verstärkte inhaltliche Zusammenarbeit zwischen allen Pfarreien des Pastoralverbundes Kleinheiligkreuz und den pastoralen Mitarbeitern (Priester, Diakone, Gemein-dereferenten).
Für die Zeit des Übergangs (Dezember 2021) ist Herr Pfarrer Joachim Hartel als Moderator des Pastoralverbundes Administrator der Pfarreien. Einzelheiten werden in der nächsten Zeit in Absprache zwischen Pfarrbüro und Generalvikariat geklärt.
Der gesellschaftliche Wandel macht auch vor den Kirchentüren nicht Halt.
Von daher hat die Deutsche Bischofskonferenz entschieden, Bistümer und Pfarreien neu zu ordnen (vgl. hierzu die vom Bistum Fulda in Auftrag gegebene Sinus-Milieustudie).
Mit dem Thema „Nehmt Neuland unter den Pflug!“
(Hosea 10,12) im Fastenhirtenbrief 2002 gab Bischof Algermissen erstmals
den Impuls zum Pastoralen Prozess im Bistum Fulda.
Ziel ist, dass bisher selbstständige Pfarreien zusammengelegt
und Verwaltungstätigkeiten zentralisiert werden. Die Pfarrer sollen von
Verwaltungsarbeiten entlastet werden, damit sie sich verstärkt der
Seelsorge widmen können.
Die Verschmelzung von Pfarreien, die zum Teil über Jahrhunderte historisch gewachsen sind, soll nicht abrupt geschehen, sondern schrittweise als Übergangsprozess.
So wurde per bischöflichem Dekret vom 29.11.2011 der Pastoralverbund Kleinheiligkreuz gegründet, der die politischen Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld umfasst und die Zusammenarbeit innerhalb des Pastoralverbundes fördern soll .
Aufgabe
Der Pastoralverbundsrat plant, koordiniert und beschließt gemeinsame Vorhaben des Pastoralverbundes. Dabei sollen Vorschläge aus den Gremien der dem Pastoralverbund zugehörenden Pfarreien in die Beratung einbezogen werden. Die Beratungsergebnisse des Pastoralverbundsrates sind vom Moderator des Pastoralverbundes, vom Pfarrerkollegium, von den Mitgliedern der pastoralen Dienstgemeinschaft sowie von den Gremien der dem Pastoralverbund zugehörenden Pfarreien zu berücksichtigen.
Zusammensetzung
Mitglieder des Pastoralverbundsrates
sind:
a) der Moderator des
Pastoralverbundes,
b) die Mitglieder der pastoralen
Dienstgemeinschaft,
c) der/die jeweilige Sprecher/in der
beteiligten Pfarrgemeinderäte oder im Verhinderungsfall ein anderes von ihm/ihr
zu beauftragendes Mitglied des Vorstandes des Pfarrgemeinderates,
d) der/die jeweilige
stellvertretende Vorsitzende der beteiligten Verwaltungsräte oder im
Verhinderungsfall ein anderes von ihm/ihr zu beauftragendes Mitglied des
Verwaltungsrates.
Soweit innerhalb einer beteiligten
Pfarrei mehrere (Filial-) Kirchengemeinden vorhanden sind, können deren
Verwaltungsräte durch Wahl eine(n) gemeinsame(n) Vertreter(in) bestimmen.
Der Moderator des
Pastoralverbundes kann weitere Verantwortliche (z. B. die Sekretärin des Büros
des
Pastoralverbundes, Jugendvertreter,
Vertreter kirchlicher Vereinigungen) aus den Pfarreien des Verbundes zu
den Aussprachen hinzuziehen.
Stimmberechtigung
Beschlüsse des Pastoralverbundsrates
bedürfen der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es
ist ein Ergebnisprotokoll zu führen.
Weiteres kann in einer
Geschäftsordnung geregelt werden, die sich der Pastoralverbundsrat gibt und die
zu ihrer Wirksamkeit der
Genehmigung des Ortsordinarius bedarf.
Schritt 1
Die Veraltungs-
und Pfarrgemeinderäte der bisher selbständigen Kirchengemeinden müssen
mehrheitlich den Beschluss fassen, dass der Zusammenschluss zu einem bestimmten
Termin (letzter ist der 01. Januar 2030) vollzogen werden soll.
Schritt 2
Danach werden die notwendigen Schritte für einen Zusammenschluss in Begleitung des Bistums Fulda in Gang gesetzt. Zum Beispiel muss festgelegt werden, wie der Name der neuen Pfarrgemeinde lauten soll, welche der Kirchen zur Pfarrkirche werden soll, in welchem Ort sich der Wohnsitz des Pfarrers, das Pfarrbüro mit Finanzverwaltung sein soll usw.
Schritt 3
Klärung von Detailfragen mit den Abteilungen im Bischöflichen Generalvikariat, Erstellung eines Pastoralkonzepts, Information der Öffentlichkeit, Entwurf der Gründungsurkunde.
Schritt 4
Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Fulda, Feier der Neugründung.
Im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Fulda vom 21. Dezember 2020 finden sich fünf Beispiele für Zusammenschlüsse von bisher selbstständigen Kirchengemeinden.
Die nachstehenden Urkunden zeigen beispielhaft, wie der Zusammenschluss kirchenrechtlich vollzogem wird.
Nr. 108: Urkunde über den Zusammenschluss der Pfarreien und Kath. Kirchengemeinden St. Peter, Petersberg und St. Paulus, Fulda
Nr. 109: Urkunde über den Zusammenschluss der Pfarreien und Kath. Kirchengemeinden St. Andreas in Fulda, Zum Hl. Kreuz in Maberzell, St. Laurentius in Giesel, St. Markus in Haimbach sowie der Filialkirchengemeinde St. Hubertus in Oberrode
Nr. 110: Urkunde über den Zusammenschluss der Pfarreien/Pfarrkuratie und Kath. (Filial-) Kirchengemeinden im Pastoralverbund St. Raphael im Kinzigtal
Nr. 111: Urkunde über den Zusammenschluss der Pfarreien und Kath. Kirchengemeinden Mariae
Namen, Hl. Geist und St. Josef in Hanau, St. Jakobus in Großauheim und St. Laurentius in Großkrotzenburg
Nr. 112: Urkunde über den Zusammenschluss der Pfarreien/Pfarrkuratie und Kath. Kirchengemeinden
St. Goar in Flieden, St. Joseph in Magdlos und Mariae Himmelfahrt in Rückers
Der Zusammenschluss der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes Kleinheiligkreuz wird auch uns nach Weggang der kroatischen Franziskaner-Patres in naher Zukunft erwarten.
Nach Zusammenschluss (Fusionierung durch Neugründung) der Kirchengemeinden wird für die neu gebildete Pfarreien ein Pfarrgemeinderat und ein Verwaltungsrat gewählt.
Die Mitglieder der beiden Gremien werden von den Pfarrangehörigen der neu gebildeten Pfarrei
gewählt. Die Entscheidungen treffen die von der "Großpfarrei"
gewählten Vertreter*innen analog den Entscheidungsprozessen zum Beispiel in den
Gremien der politischen Gemeinde Hosenfeld. Zum Beispiel werden Entscheidungen über durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen in und an der Kirche in Blankenau dann nicht mehr vom jetzigen Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Blankenau getroffen, sondern vom Verwaltungsrat der neuen Pfarrei, die vermutlich Pfarrei Kleinheiligkreuz heißen wird.
Die neue Pfarrei hat eine Pfarrkirche, die Kirchen in den übrigen Gemeinden werden Filialkirchen genannt.
Vermögen und Schulden der fusionierenden Kirchengemeinden werden zusammengefasst und gemeinsam verwaltet, die Entscheidungskompetenz liegt dann beim Verwaltungsrat der neuen Großpfarrei.
Auf der Web-Seite des Bistums Fulda ist eine Vielzahl an Arbeitshilfen für neu zu bildende Pfarreien zu finden, z.B. Ablaufplan zur Einführung des zentralen Pfarrbüros, Checkliste zur Standortbestimmung für das Zentrale Pfarrbüro, Aufgabenfelder im Pfarrbüro etc.
© St. Simon und Judas, Hosenfeld-Blankenau